Meine AGB

Auf den Punkt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Strukturiert präsentiert.

Stand 10-2018

1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Frank Herbert Kohl und seinen Auftraggebern. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeberdie nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte.
2.1 Der einem Mediengestalter/Grafiker erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Mediengestalter/Grafikers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
2.3 Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich gegen Honorar eingeräumt wurde.
2.4 Die dem Auftraggeber eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung vom Mediengestalter/Grafiker an Dritte weitergegeben werden.
2.5 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind grundsätzlich honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Mediengestalter/Grafikers. Dem Mediengestalter/Grafiker ist der Umfang der Nutzung mitzuteilen.

3. Vergütung
3.1 Die Berechnung der Vergütung erfolgt in der Regel auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.4 Die Vergütungen sind mit Zustellung der Rechnung fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, können Teilabrechnungen erstellt werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Mediengestalter/Grafiker Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.5 Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist der Mediengestalter/Grafiker nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des fälligen Betrages zu erbringen.
3.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitungen oder Änderungen von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Bereitstellung von Fotos oder sonstigen Mediendienstleistungen (z.B. Fremdleistungen), sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen im Zusammenhang mit dem Auftrag, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1 An den Arbeiten des Mediengestalter/Grafikers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5.2 Die Originale (z. B. Illustrationen) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Mediengestalter/Grafiker zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die Versendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung Belegmuster
6.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Mediengestalter/Grafiker grundsätzlich Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktion wird vom Mediengestalter/Grafiker nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Mediengestalter/ Grafiker ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6.3 Die finale Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. Der Mediengestalter/Grafiker kann nicht für nicht von ihm verschuldete Produktionsmängel zur Rechenschaft gezogen werden. Diese sind direkt bei der produzierenden Firma zu beanstanden.
6.4 Von den vervielfältigten Arbeiten überl.sst der Auftraggeber dem Auftragnehmer 3 bis 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
7.1. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt der Mediengestalter/Grafiker keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Der Mediengestalter/Grafiker haftet nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler.
7.2 Soweit der Mediengestalter/Grafiker auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.3 Soweit der Mediengestalter/Grafiker notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
7.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Mediengestalter/Grafiker, stellt er ihn von der Haftung frei.
7.5 Der Mediengestalter/Grafiker hat die Pflicht, den ihm erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die Haftung auf Schadensersatz ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße beschränkt. Die Haftung für eventuellen mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.
7.6 Es besteht kein Anspruch auf Haftung für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
7.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucke) und dem Endprodukt. Farbliche Abweichungen in der Bildschirmdarstellung sind, soweit die vergleichbaren Geräte nicht kalibriert sind, nicht zu vermeiden. Auch unterschiedliche Ausgabegeräte können keine einheitliche Farberzeugung garantieren. Zur Sicherheit kann ein kostenpflichtiger Andruck oder zertifizierter Farbproof vom Hersteller des Druckerzeugnisses angefordert werden.
7.8 Alle Beanstandungen sind nach Empfang der Leistungen innerhalb von einer Woche dem Mediengestalter/Grafiker schriftlich anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft des Mediengestalters/Grafikers zu Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Die dem Mediengestalter/Grafiker überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediengestalter/Grafiker von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.3 Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9. Datensicherung
9.1 Die Verantwortung für die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Mediengestalter/Grafiker ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für unberechtigte Zugriffe auf diese Daten oder evtl. Verlust übernimmt der Mediengestalter/Grafiker keine Haftung.

10. Rücktritt, Storno und Verzug
10.1 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase den Auftrag oder reduziert den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwandes. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt. Alle Rechte bleiben beim Mediengestalter/Grafiker.
10.2 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist der Mediengestalter/Grafiker berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
10.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat der Mediengestalter/Grafiker auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen den Mediengestalter/Grafiker, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung mit der benötigten Anlaufzeit hinauszuschieben.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Mediengestalter/Grafikers.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Mediengestalters.
11.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.